Die Wunschgutschein GmbH („Wunschgutschein“) stellt Ihnen („Nutzer“) im Auftrag Ihres Arbeitgebers („Arbeitgeber“) die b4y Plattform nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen („Plattform-Nutzungsvertrag“) zur Verfügung.
2.1Der Plattform-Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Wunschgutschein das Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Plattform-Nutzungsvertrags annimmt. Die Einladung zur b4y Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Wunschgutschein dar. Der Nutzer gibt im Rahmen des Registrierungsprozesses ein Angebot auf Abschluss des Plattform-Nutzungsvertrags durch Anklicken des Buttons „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ ab. Die Bestätigung des Eingangs des Vertragsangebots folgt unmittelbar per E-Mail und stellt auch die Vertragsannahme durch Wunschgutschein dar.
2.2Wunschgutschein speichert den Vertragstext. Die Vertragssprache ist deutsch.
3.1Über die b4y Plattform kann sich der Nutzer über das Portfolio an Gutscheinen und sonstigen Sachleistungen („Bonus-Produkte“) informieren, das der Arbeitgeber dem Nutzer zum Zwecke der Zuwendung von Sachbezug bereitstellt. Dem Nutzer wird der Wert angezeigt, in dessen Höhe der Nutzer ein Bonus-Produkt auswählen kann.
3.2Über die b4y Plattform kann der Nutzer ein Bonus-Produkt auswählen. Der Nutzer beauftragt Wunschgutschein, dem Arbeitgeber das gewählte Bonus-Produkt mitzuteilen.
3.3Über die b4y Plattform hat der Nutzer die Möglichkeit, bestimmte Parameter in Bezug auf die Bonus-Zuteilung zu ändern (Lieferung an eine abweichende Lieferadresse, Änderung der Zugangsdaten). Der Nutzer beauftragt Wunschgutschein, Änderungen, die die Zuwendung des Bonus-Produkts betreffen (z.B. Lieferung an eine abweichende Lieferadresse) dem Arbeitgeber mitzuteilen.
3.4Der Nutzer kann sich über die b4y Plattform die Historie der über bonus4you vom Arbeitgeber erhaltene Bonus-Produkte anzeigen lassen.
3.5Die b4y Plattform enthält eine Postfachfunktion. Die vom Arbeitgeber an den Nutzer zugewendeten Gutscheine werden auf der b4y Plattform durch Hinterlegung eines Weblinks bereitgestellt. Der Bonus-Empfänger wird hierüber per E-Mail unterrichtet.
3.6Wunschgutschein ist jederzeit berechtigt, Änderungen der b4y Plattform zugrundeliegenden Software (Updates, New Releases) vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt. Das Gleiche gilt für gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der b4y Plattform.
4.1Mit dem übermittelten Zugangscode erhält der Nutzer Zugang zur b4y Plattform.
4.2Zur Nutzung der b4y Plattform ist die Registrierung notwendig. Der Nutzer hinterlegt die für die Zuwendung von Bonus-Produkten durch den Arbeitgeber notwendigen Daten. Der Nutzer beauftragt Wunschgutschein, die Registrierungsdaten dem Arbeitgeber für die Zuwendung des Bonus-Produktes zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer ist verpflichtet, die hinterlegten Daten aktuell zu halten.
4.3Im Rahmen der Registrierung wählt der Nutzer auch ein Passwort. Die hinterlegte E-Mail-Adresse und das Passwort bilden die Zugangsdaten, mit denen sich der Nutzer auf der b4y Plattform anmelden kann. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
4.4Wunschgutschein ist berechtigt, den Zugang zur b4y Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn Wunschgutschein ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Wunschgutschein informiert den Nutzer unverzüglich über die erfolgte Sperrung.
5.1Wunschgutschein wird die b4y Plattform hosten sowie betreiben. Die Verfügbarkeit der b4y Plattform beträgt mindestens 99% pro Jahr. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates während abgestimmter Wartungsfenster sowie nicht von Wunschgutschein zu vertretende Ausfallzeiten. Demarkationspunkt, an dem die Verfügbarkeit gemessen wird, ist der Ausgang des Routers im zum Betrieb der b4y Plattform genutzten Rechenzentrum zum Internet.
5.2Die b4y Plattform einschließlich seiner zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Wunschgutschein. Wunschgutschein gewährt dem Nutzer ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Plattform-Nutzungsvertrags begrenztes Recht auf Nutzung der b4y Plattform nach Maßgabe dieses Plattform-Nutzungsvertrags.
Für die Nutzung der b4y Plattform schuldet der Nutzer Wunschgutschein kein Entgelt.
7.1Der Plattform-Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht, diesen Plattform-Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Parteien unberührt.
7.2Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7.3Endet die Kooperation zwischen dem Arbeitgeber und Wunschgutschein, so endet dieser Plattform-Nutzungsvertrag automatisch drei Jahre nach Beendigung der Kooperation.
Sollte eine Bestimmung dieses Plattform-Nutzungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei einer Regelungslücke.