1.1Gegenstand dieser Allgemeine bonus4you Geschäftsbedingungen („AGB“) ist die Erbringung von bonus4you Leistungen durch die Wunschgutschein GmbH („Wunschgutschein“) an Unternehmer („Firmenkunde“).
1.2Die bonus4you Leistungen („b4y Leistungen“) setzen sich wie folgt zusammen:
(a)Bereitstellung des b4y Service Desk für den Firmenkunden
(b)Bereitstellung der b4y Plattform zur Nutzung durch Mitarbeiter des Firmenkunden („Bonus-Empfänger“)
(c)Verkauf von Gutscheinen der Wunschgutschein-Partner und sonstiger Sachleistungen („Bonus-Produkte“) an den Firmenkunden
(d)Bereitstellung der Bonus-Produkte an die Bonus-Empfänger im Auftrag des Firmenkunden
1.3Wunschgutschein erbringt die b4y Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
2.1Wunschgutschein stellt dem Firmenkunden ein Service Desk zur Verfügung. Über das Service Desk kann der Firmenkunden Bonus-Empfänger anlegen, Bestellungen gegenüber Wunschgutschein abgeben und weitere Parameter für die Zuwendung der Bonus-Produkte an die Bonus-Empfänger festlegen.
2.2Der Service Desk ist telefonisch unter 02961 78696 30 oder per E-Mail unter order@bonus4you.com erreichbar.
2.3Die bedienten Betriebszeiten sind Mo. – Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Für Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ist die bediente Betriebszeit, sofern diese auf einen Werktag fallen, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
3.1Wunschgutschein stellt eine b4y Plattform für die vom Firmenkunden gemeldeten Bonus-Empfänger bereit.
3.2Die b4y Plattform verfügt über folgende Funktionalitäten:
(a)Darstellung der Bonus-Produkte, aus denen der Bonus-Empfänger auswählen kann, sowie Anzeige des Wertes, in dessen Höhe sich der Bonus-Empfänger ein Bonus-Produkt auswählen kann.
(b)Möglichkeit für den Bonus-Empfänger, dem Firmenkunden mitzuteilen, welches Bonus-Produkt er gerne vom Firmenkunden erhalten würde.
(c)Möglichkeit, bestimmte Parameter in Bezug auf die Bonus-Zuteilung des Firmenkunden zu ändern (Lieferung an eine abweichende Lieferadresse, Änderung der Zugangsdaten).
(d)Anzeige der Historie der über bonus4you vom Firmenkunden erhaltenen Bonus-Produkte.
(e)Postfachfunktion für die Bereitstellung der Gutscheine
3.3Wunschgutschein übermittelt an den Firmenkunden oder direkt an den Bonus-Empfänger im Auftrag des Firmenkunden einen Zugangscode. Im letzteren Fall informiert der Firmenkunde den Bonus-Empfänger hierüber und stellt sicher, dass die Kontaktaufnahme zum Bonus-Empfänger rechtmäßig ist. Mit dem Zugangscode kann sich der Bonus-Empfänger registrieren und ein Nutzerkonto erstellen.
3.4Wunschgutschein wird die b4y Plattform hosten sowie betreiben. Die Verfügbarkeit der b4y Plattform beträgt mindestens 99% pro Jahr. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates während abgestimmter Wartungsfenster sowie nicht von Wunschgutschein zu vertretende Ausfallzeiten. Demarkationspunkt, an dem die Verfügbarkeit gemessen wird, ist der Ausgang des Routers im zum Betrieb der b4y Plattform genutzten Rechenzentrum zum Internet.
3.5Die b4y Plattform kann im Rahmen der Wunschgutschein Gestaltungsrichtlinien im Corporate Design des Firmenkunden gestaltet werden. In diesem Fall räumt der Firmenkunde Wunschgutschein die erforderlichen Rechte zur Nutzung der vom Firmenkunde gewünschten Gestaltungselemente wie z.B. Logo des Firmenkunden ein und stellt benötigte Grafiken elektronisch zur Verfügung. Der Firmenkunde stellt sicher, dass durch seine Gestaltungsvorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Firmenkunde stellt Wunschgutschein insofern von Ansprüchen Dritter frei.
3.6Die b4y Plattform einschließlich seiner zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Wunschgutschein. Wunschgutschein gewährt dem Firmenkunde ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung der b4y Plattform nach Maßgabe dieses Vertrags.
3.7Wunschgutschein ist jederzeit berechtigt, Änderungen der b4y Plattform zugrundeliegenden Software (Updates und/oder New Releases) vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt. Das Gleiche gilt für gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der b4y Plattform.
4.1Der Firmenkunde ist berechtigt, Bonus-Produkte aus dem jeweils aktuellen Portfolio von Wunschgutschein zu erwerben. Informationen zu unserem Sortiment an Bonus-Produkten sind auf www.wunschgutschein.de zu finden. Wunschgutschein ist nicht verpflichtet, das bei Vertragsschluss bestehende Portfolio während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Wunschgutschein kann jederzeit, Bonus-Produkte auslisten bzw. in das Portfolio aufnehmen. Im Falle einer Auslistung eines Bonus-Produkts wird Wunschgutschein den Firmenkunden mindestens zwei Wochen vorab in Kenntnis setzen, sofern ein ausgelistetes Bonus-Produkt die Vorauswahl des Firmenkunden betrifft.
4.2Ein Kaufvertrag über die Bonus-Produkte kommt zustande, wenn der Firmenkunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abgibt („Bestellung“) und Wunschgutschein dieses Angebot annimmt.
4.3Die Bestellung des Firmenkunden erfolgt durch entsprechende Einzel- oder Serienaufträge. Der Firmenkunde hat bei einer Bestellung die Höhe der Nennbeträge, den (ggf. monatlich wiederkehrenden) Tag der Bereitstellung („Lieferungsdatum“) und die Empfänger festzulegen. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird bei Serienaufträgen eine Bestellung turnusgemäß 24 Stunden vor dem Lieferungsdatum ausgelöst.
4.4Die Bestellung beinhaltet die von den Bonus-Empfängern gewünschten Bonus-Produkte. Für den Fall, dass ein Bonus-Empfänger für einen Monat kein Bonus-Produkt über die b4y Plattform auswählt, bestellt der Firmenkunde den festgelegten Standard-Gutschein.
4.5Stornierungen oder Änderungen der Bestellung sind für den Firmenkunde nur vor Ausführung der jeweiligen Bestellung möglich.
4.6Der Firmenkunde stellt sicher, dass in seinem Einflussbereich Bestellungen und Änderungen von Bestellungen durch Unbefugte ausgeschlossen sind.
4.7Die Annahme der Bestellung kann durch Erklärung gegenüber dem Firmenkunde oder durch Lieferung der bestellten Bonus-Produkte erfolgen. Wunschgutschein wird Bestellungen nur aus sachlichem Grund ablehnen. Ein sachlicher Grund liegt insb. dann vor, wenn Wunschgutschein selbst mit den bestellten Bonus-Produkten nicht beliefert wurde. Im Fall einer Ablehnung informiert Wunschgutschein den Firmenkunde unverzüglich.
5.1Sofern nichts anderes vereinbart, stellt Wunschgutschein die Bonus-Produkte im Auftrag des Firmenkunden dem Bonus-Empfänger bereit.
5.2Die Bereitstellung der Gutscheine erfolgt auf der b4y Plattform durch Hinterlegung eines Weblinks. Der Bonus-Empfänger wird hierüber per E-Mail unterrichtet.
5.3Wunschgutschein versendet haptische Bonus-Produkte an die angegebene Lieferadresse des Bonus-Empfängers.
5.4Auf Anfrage erhält der Firmenkunde ein Reporting in Bezug auf die erworbenen Bonus-Produkte und deren Bereitstellung an die Bonus-Empfänger.
6.1Der Firmenkunde ist verpflichtet, Wunschgutschein Störungen in Bezug auf die von Wunschgutschein nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen.
6.2Sämtliche Werbemaßnahmen unter Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Identifikationsmerkmale eines Gutscheinpartners durch den Firmenkunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Gutscheinpartners, die über Wunschgutschein einzuholen ist.
6.3Sämtliche Werbemaßnahmen unter Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Identifikationsmerkmale von Wunschgutschein durch den Firmenkunde bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe von Wunschgutschein.
6.4Der Firmenkunde trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Daten in Bezug auf die Bonus-Empfänger richtig sind.
6.5Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Firmenkunde verantwortlich.
6.6Wunschgutschein erbringt keine Steuer- bzw. Rechtsberatung. Der Firmenkunden ist dafür verantwortlich, dass er bonus4you im Einklang mit den steuer-, sozialversicherungsrechtlichen- und arbeitsrechtlichen Vorgaben nutzt. Dem Firmenkunden wird empfohlen, hierzu einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Zudem empfiehlt Wunschgutschein, eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.
7.1In Bezug auf den Verkauf von Bonus-Produkten richtet sich die Haftung und die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Bonus-Produkte steht Ihnen unser Service Desk zur Verfügung.
7.2Im Übrigen haftet Wunschgutschein gegenüber dem Firmenkunde für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet Wunschgutschein ausschließlich für
(a)Personenschäden,
(b)Schäden, für die Wunschgutschein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie
(c)Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf die der Firmenkunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von Wunschgutschein auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
8.1Der Firmenkunde ist verpflichtet, Wunschgutschein die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.
8.2Sämtlich geschuldete Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.3Die Abrechnung erfolgt monatlich.
8.4Die Parteien vereinbaren Vorkasse.
9.1Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten.
9.2Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
9.3Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind vertrauliche Informationen,
(a)die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird;
(b)die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(c)die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde (insbesondere der BaFin) offengelegt werden müssen.
9.4Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Beendigung dieses Vertrags weiter.
9.5Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.
9.6Der Firmenkunde teilt Wunschgutschein bei der Anlage der einzelnen Mitarbeiter personenbezogene Daten der Gutscheinempfänger mit. Dies erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, die Vorrang hat vor den übrigen Regelungen dieses Vertrags.
10.1Dieser Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.2Das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Parteien unberührt.
10.3Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10.4Wird der Vertrag von einer der Parteien gekündigt, ist Wunschgutschein berechtigt, die Bonus-Empfänger zu informieren, dass diesen die b4y Plattform ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nicht mehr zur Verfügung steht.
11.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts.
11.2Ausschließlicher Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.
12.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
12.2Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei einer Regelungslücke.